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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12   

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https://dejure.org/2014,43989
OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12 (https://dejure.org/2014,43989)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.12.2014 - 2 L 78/12 (https://dejure.org/2014,43989)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - 2 L 78/12 (https://dejure.org/2014,43989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichsmaßnahme; Ersatzmaßnahme; Begleitplan, landschaftspflegerischer; Planänderung; Planfeststellungsbeschluss; Vergleich

  • rechtsportal.de

    Nichtigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit eines außergerichtlichen Vergleichs aufgrund eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Die in einem naturschutzfachlichen Gesamtkonzept vorzusehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen die durch das Vorhaben verursachten unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft qualitativ ausgleichen oder gleichwertig ersetzen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, NVwZ 2011, 1124 [1126], RdNr. 44).

    Dabei ist u. a. zu berücksichtigen, dass für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nur solche Flächen in Anspruch genommen werden dürfen, die sich für diesen Zweck objektiv eignen; damit kommen nur solche Flächen in Betracht, die aufwertungsbedürftig und -fähig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 47).

  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Da der Planfeststellungsbeschlusses und der landschaftspflegerische Begleitplan eine rechtliche Einheit bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1996 - BVerwG 4 B 30.95 -, NVwZ-RR 1997, 217 [218]) erfordert eine von den Festlegungen im landschaftspflegerischen Begleitplan abweichende Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Planänderung.(Rn.56)(Rn.57).

    Da der Planfeststellungsbeschlusses und der landschaftspflegerische Begleitplan eine rechtliche Einheit bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1996 - BVerwG 4 B 30.95 -, NVwZ-RR 1997, 217 [218]) hätte eine von den Festlegungen im landschaftspflegerischen Begleitplan abweichende Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Planänderung erfordert.

  • BVerwG, 30.04.2008 - 7 B 6.08

    Rechtsfolge eines Verstoßes gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze der §§

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Ob eine Regelung zulässiger Gegenstand eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sein kann, richtet sich unter anderem danach, ob die einschlägigen Vorschriften des Fachrechts dem entgegenstehen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008 - BVerwG 7 B 6.08 -, juris, RdNr. 19).

    Weder aus den Vorschriften des Wasserstraßengesetzes noch aus naturschutzrechtlichen Bestimmungen lässt sich herleiten, dass ein Vorhabenträger einem Einwender in einem Planfeststellungsverfahren nicht zusagen darf, eventuelle Nachteile seines Vorhabens durch Gegenleistungen auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.04.2008, a.a.O.).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 58/11

    Streitwertberechnung: Streitwerterhöhung bei hilfsweise geltend gemachten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Der Wert des hilfsweise geltend gemachten Schadensersatzanspruchs bleibt gemäß § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG unberücksichtigt, weil er - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung (vgl. BGH, Beschl. v. 12.09.2013 - I ZR 58/11 -, juris, RdNr. 6) - denselben Gegenstand betrifft wie der mit dem Hauptantrag verfolgte Anspruch.
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2005 - XII ZR 241/03 -, NJW-RR 2006, 337 [338]) und die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (BGH, Urt. v. 17.03.2011 - I ZR 93/09 -, juris, RdNr. 26):.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 3 S 1743/03

    Übernahme einer Baulast im gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Erforderlich ist ein Verstoß gegen eine zwingende Rechtsnorm, die entweder den Abschluss eines Vertrages, d. h. eine Regelung der in Frage stehenden Angelegenheit durch Vertrag, den Inhalt der vertraglichen Regelung oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges schlechthin verbietet (vgl. OVG BBg, Urt. v. 13.12.2006 - 10 B 13.05 -, Juris, RdNr. 93; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, BauR 2005, 1908, RdNr. 19 in Juris).
  • BGH, 14.12.2005 - XII ZR 241/03

    Anwendung der Unklarheitenregel auf eine Verlängerungsklausel bei einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.2005 - XII ZR 241/03 -, NJW-RR 2006, 337 [338]) und die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (BGH, Urt. v. 17.03.2011 - I ZR 93/09 -, juris, RdNr. 26):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - 10 B 13.05

    Rückabwicklung eines nichtigen Erschließungsvertrags wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Erforderlich ist ein Verstoß gegen eine zwingende Rechtsnorm, die entweder den Abschluss eines Vertrages, d. h. eine Regelung der in Frage stehenden Angelegenheit durch Vertrag, den Inhalt der vertraglichen Regelung oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges schlechthin verbietet (vgl. OVG BBg, Urt. v. 13.12.2006 - 10 B 13.05 -, Juris, RdNr. 93; VGH BW, Urt. v. 01.10.2004 - 3 S 1743/03 -, BauR 2005, 1908, RdNr. 19 in Juris).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 4 B 57.05

    Anrechnung erstatteter Mehrwertsteuer bei Kostenerstattung durch Gemeinde bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Bei verwaltungsrechtlichen Verträgen führt nicht jeder Rechtsverstoß, sondern nur ein qualifizierter Fall der Rechtswidrigkeit zur Nichtigkeit; die "inhaltliche Unzulässigkeit" eines verwaltungsrechtlichen Vertrages führt zu dessen Nichtigkeit, wenn sie sich als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) darstellt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.2005 - BVerwG 4 B 57.05 -, ZfBR 2006, 53, RdNr. 4 in Juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 8 C 10392/03

    Eisenbahnrecht; Planfeststellungsrecht; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - 2 L 78/12
    Letzteres dürfte bei der Verlegung einer Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme der Fall sein (vgl. OVG RP, Gerichtsbescheid v. 25.06.2003 - 8 C 10392/03 -, NuR 2003, 634).
  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BVerwG, 13.10.1987 - 4 B 211.87

    Klageänderung - Erledigung - Aufhebung - Verwaltungsakt

  • BVerwG, 02.04.2009 - 7 VR 1.09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

  • BVerwG, 20.11.1997 - 4 B 211.97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überprüfung des landesrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 28/21

    Umsiedlung von Zauneidechsen

    Da Fachplan und landschaftspflegerischer Begleitplan rechtlich eine Einheit bilden (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 4 B 30.95 - juris Rn. 7), erfordert eine von den Festlegungen im landschaftspflegerischen Begleitplan abweichende Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Planänderung (Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 L 78/12 - juris Rn. 57).

    Da Fachplan und landschaftspflegerischer Begleitplan rechtlich eine Einheit bilden (BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 4 B 30.95 - juris Rn. 7), erfordert eine von den Festlegungen im landschaftspflegerischen Begleitplan abweichende Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Planänderung (Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 L 78/12 - juris Rn. 57).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2017 - 2 L 84/16

    Baukostenbeteiligung für eine Umleitungsstrecke bei Ausbau einer Bundesstraße

    Im Zweifel ist der Auslegung der Vorzug zu geben, die zu einem vernünftigen, widerspruchsfreien und den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werdenden Ergebnis führt (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.12.2014 - 2 L 78/12 -, juris, RdNr. 48, m.w.N.).
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